Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. AIDe setzt die im LkSG festgelegten unternehmerischen Sorgfaltspflichten um. Wir richten ein angemessenes Risikomanagement ein und führen Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren, sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern oder zu beenden. Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugen wir zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor.
 

Von unseren Lieferanten erwarten wir, die Einhaltung aller Anforderungen bezüglich Lieferketten, Menschenrechte und Umweltvorschriften. Dazu gehören insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit, Missachtung des Arbeitsschutzes, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Missachtung der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Vorenthaltung von angemessenen Löhnen, Verursachung von schädlicher Bodenveränderung, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen oder übermäßigem Wasserverbrauch, die rechtswidrige Räumung und Enteignung von Grund und Boden, der rechtswidrige Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte sowie das Verbot der Verwendung von Quecksilber, der Verwendung verbotener Chemikalien und das Verbot des Umgangs mit gefährlichen Abfällen.
 

Regelmäßige Überprüfungen unserer Rechtskonformität gemäß dem LkSG sind fester Bestandteil unseres Compliance-Management-Systems. Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir im unserem Unternehmen ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen abgegeben werden: https://www.aide.de/hinweisgeberschutzgesetz.html
 

Alle Hinweise werden von unserem Compliance-Team entgegengenommen, ausgewertet und mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Nach Möglichkeit suchen wir den Kontakt zur hinweisgebenden Person, um den Sachverhalt zu erörtern und notwendige Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts einleiten zu können.


 
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Unser Niederlassungsnetzwerk besteht aus aktuell 25 Standorten in Deutschland, an denen wir Sie gerne persönlich beraten und betreuen.

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